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18. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

dena-Expertenliste (EEE): Eintragung Schritt für Schritt erklärt

Was die Energieeffizienz-Expertenliste ist, wer rein darf, welche Nachweise zählen und wie der Antrag konkret abläuft.

dena-Expertenliste (EEE): Eintragung Schritt für Schritt erklärt

Die Energieeffizienz-Expertenliste (kurz EEE oder Expertenliste) ist das Tor zum Pflichtmarkt. Ohne Eintrag keine geförderten Beratungen, keine KfW-Baubegleitung, keine iSFP-Honorare. Wer sich eintragen lassen will, sollte den Ablauf vorab kennen.

Wer betreibt die Liste?

Die Liste wird im Auftrag der Bundesministerien für Wirtschaft und für Wohnen von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Sie ist die zentrale Referenz für Förderprogramme des Bundes (BEG, BAFA-Vor-Ort-Beratung, KfW).

Voraussetzungen für die Eintragung

  • Vorqualifikation nach §88 GEG (Hochschulabschluss, Meister oder Techniker im einschlägigen Gewerk) ODER bestandene BAFA-Qualifikationsprüfung.
  • Erfolgreich absolvierte Weiterbildung mit den vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten je nach Vorqualifikation.
  • Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.
  • Praktische Erfahrung (oft über Praxisprojekt im Kurs nachgewiesen).

Antragsprozess

Die Anmeldung läuft online über das Portal der dena. Du legst ein Konto an, lädst Nachweise hoch (Abschlusszeugnis, Lehrgangszertifikat, Praxisnachweis, Versicherung) und wählst die Bereiche aus, für die du gelistet werden willst: Wohngebäude, Nichtwohngebäude, BEG, iSFP. Die Prüfung dauert je nach Auslastung zwei bis sechs Wochen.

Listungspflichten

Eingetragene Berater müssen alle drei Jahre 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachweisen, mindestens 6 davon in einem Pflichtmodul. Wer das versäumt, wird aus der Liste gestrichen, der Weg zurück erfordert dann eine erneute komplette Anmeldung.

Wichtig: Die Listung ist nicht permanent. Ohne Fortbildungsnachweis ist der Eintrag binnen weniger Monate weg.
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