Beim Bildungsgutschein wird am meisten unsauber geworben. Viele Anbieter sind AZAV-zertifiziert, das betrifft aber den Träger, nicht zwingend den konkreten Kurs. Wir führen einen Anbieter nur dann als förderfähig, wenn die verglichene Weiterbildung selbst als förderfähig ausgewiesen ist oder eine konkrete Maßnahmezulassung vorliegt.
Trägerzulassung ist nicht Maßnahmezulassung
AZAV kennt zwei Ebenen. Die Trägerzulassung bescheinigt, dass ein Bildungsanbieter grundsätzlich geeignet ist. Die Maßnahmezulassung bezieht sich auf einen konkreten Lehrgang mit eigener Maßnahmenummer. Nur die zweite Ebene bringt dir einen Bildungsgutschein für genau diesen Kurs. Ein Zertifikat einer Zertifizierungsstelle, das den Träger nennt, ist deshalb kein Beleg für die Förderfähigkeit deines Kurses.
Aus diesem Grund steht bei mehreren bekannten Anbietern in unserem Datensatz nicht „ja“, obwohl sie AZAV-Hinweise auf der Website tragen. Wir unterscheiden vier Zustände: „ja“ bei kursbezogenem Nachweis, „eingeschränkt“ bei einem belegten Teilfall, „nein“ nur bei einem ausdrücklichen Ausschluss durch den Anbieter und „nicht verifiziert“, wenn wir keinen kursbezogenen Nachweis finden konnten. „Nicht verifiziert“ ist ausdrücklich keine Aussage gegen die Förderfähigkeit, sondern ein Hinweis, direkt beim Anbieter und bei der Agentur für Arbeit nachzufragen.
Für wen dieser Weg passt
Ein Bildungsgutschein kommt in Betracht, wenn du arbeitslos gemeldet bist, von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder eine Qualifizierung im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung angestrebt wird. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Agentur oder das Jobcenter im Beratungsgespräch, nicht der Bildungsanbieter und erst recht keine Vergleichsseite.
- Kläre die Förderzusage vor der Kursbuchung, nicht danach.
- Lass dir die Maßnahmenummer des konkreten Kurses geben, nicht die Trägernummer.
- Prüfe, ob der Kurs in der angebotenen Variante gefördert ist oder nur eine Kompaktversion.
Ausschlusskriterien
Ein Kurs, der ausdrücklich vom Bildungsgutschein ausgenommen ist, bleibt es auch, wenn ein anderer Lehrgang desselben Hauses gefördert wird. Genau dieser Fall ist der Grund für den Status „eingeschränkt“. Ebenso wenig hilft ein allgemeiner Förderhinweis ohne Kursbezug. Wenn der Anbieter dir keine Maßnahmenummer nennen kann, ist der Kurs für den Bildungsgutschein praktisch nicht verfügbar.
Kostenbestandteile bei geförderten Kursen
Ist der Kurs gefördert, deckt der Gutschein in der Regel die Lehrgangskosten. Nicht automatisch abgedeckt sind Prüfungsgebühren externer Stellen, Softwarelizenzen nach Kursende sowie Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei Quereinstiegen ist die externe Qualifikationsprüfung ein eigener Kostenblock, der gesondert geklärt werden muss.
Risiken
Das häufigste Problem ist der Ablauf: Wer zuerst bucht und dann fördern lassen will, bekommt in der Regel nichts mehr. Der Gutschein muss vor Vertragsabschluss vorliegen. Zweites Risiko: Anbieter, die Förderfähigkeit mündlich zusagen, aber schriftlich nichts belegen. Bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung mit Maßnahmenummer und Gültigkeitszeitraum.
Alle Angaben stammen aus den öffentlichen Anbieterquellen und sind im jeweiligen Anbieterprofil mit Abrufstand verlinkt. Der Seitenbetreiber wird für vermittelte Anfragen an einen der gelisteten Anbieter vergütet, die Reihenfolge dieser Liste und die Bewertung beeinflusst das nicht. Nur im Finder steht der Partner bei exakt gleicher fachlicher Punktzahl zuerst. Details auf der Transparenzseite.